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(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 45 Z 5, BGBl. I Nr. 107/2017)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Artikel 45, Ziffer 5,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,)
(Anm.: Abs. 10 und 11 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2016)Anmerkung, Absatz 10 und 11 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Art. 45 Z 5, BGBl. I Nr. 107/2017)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Artikel 45, Ziffer 5,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,)
(Anm.: Abs. 10 und 11 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2016)Anmerkung, Absatz 10 und 11 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016,)