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Die Haftungsbestimmungen gemäß diesem Abschnitt lassen gesetzliche oder vertragliche Regressforderungen zwischen Zahlungsdienstleistern unberührt. Regressforderungen beinhalten zumindest alle gemäß § 46 durch einen Zahlungsdienstleiser erlittenen Verluste oder gezahlten Beträge. Die Haftungsbestimmungen gemäß diesem Abschnitt lassen gesetzliche oder vertragliche Regressforderungen zwischen Zahlungsdienstleistern unberührt. Regressforderungen beinhalten zumindest alle gemäß Paragraph 46, durch einen Zahlungsdienstleiser erlittenen Verluste oder gezahlten Beträge.
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