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(2) Ab dem Eingang des Betrages, der Gegenstand des vom Zahler ausgelösten Zahlungsvorganges ist, haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorganges und stellt ihm den Betrag unverzüglich zur Verfügung und schreibt gegebenenfalls dem Zahlungskonto des Empfängers den entsprechenden Betrag gut.
(3) Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so haftet dessen Zahlungsdienstleister unbeschadet der § 36 Abs. 1 und 3 und § 48 gegenüber dem Zahlungsempfänger
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(4) In allen übrigen Fällen eines vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten, nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorganges haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegenüber dem Zahler und hat er dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den Betrag, der Gegenstand des nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorganges ist, zurückzuerstatten, und das belastete Konto gegebenenfalls wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.
(5) Die Zahlungsdienstleister haften darüber hinaus gegenüber ihren jeweiligen Zahlungsdienstnutzern für alle von ihnen zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Zahlungsdienstnutzer infolge der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorganges in Rechnung gestellt werden.
(6) Der Ersatz eines darüber hinaus gehenden Schadens richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.
(2) Ab dem Eingang des Betrages, der Gegenstand des vom Zahler ausgelösten Zahlungsvorganges ist, haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorganges und stellt ihm den Betrag unverzüglich zur Verfügung und schreibt gegebenenfalls dem Zahlungskonto des Empfängers den entsprechenden Betrag gut.
(3) Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so haftet dessen Zahlungsdienstleister unbeschadet der § 36 Abs. 1 und 3 und § 48 gegenüber dem Zahlungsempfänger
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(4) In allen übrigen Fällen eines vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten, nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorganges haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegenüber dem Zahler und hat er dem Zahler gegebenenfalls unverzüglich den Betrag, der Gegenstand des nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorganges ist, zurückzuerstatten, und das belastete Konto gegebenenfalls wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.
(5) Die Zahlungsdienstleister haften darüber hinaus gegenüber ihren jeweiligen Zahlungsdienstnutzern für alle von ihnen zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Zahlungsdienstnutzer infolge der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorganges in Rechnung gestellt werden.
(6) Der Ersatz eines darüber hinaus gehenden Schadens richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.