Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Im Falle eines Wechsels der Personen gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 kommt das in den §§ 20§ 11 ZaDiG bis 20b BWG vorgesehene Verfahren zur Anwendungseit 31.05.2018 weggefallen. Im Falle einer Rechtsformänderung, Verschmelzung oder Spaltung kommen das Verfahren gemäß § 21 Abs. 1 bis 3 BWG sowie die §§ 5 bis 8 dieses Bundesgesetzes zur Anwendung.
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(2) Im Falle eines Wechsels der Personen gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 kommt das in den §§ 20§ 11 ZaDiG bis 20b BWG vorgesehene Verfahren zur Anwendungseit 31.05.2018 weggefallen. Im Falle einer Rechtsformänderung, Verschmelzung oder Spaltung kommen das Verfahren gemäß § 21 Abs. 1 bis 3 BWG sowie die §§ 5 bis 8 dieses Bundesgesetzes zur Anwendung.