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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für Beamte des Schulaufsichtsdienstes ist in der Verwendungsgruppe S 1 der Amtstitel „Landesschulinspektor“ und in der Verwendungsgruppe S 2 je nach Verwendung der Amtstitel „Schulinspektorin für allgemein bildende Pflichtschulen (Pflichtschulinspektorin) bzw. Schulinspektor für allgemein bildende Pflichtschulen (Pflichtschulinspektor)“ oder „Berufsschulinspektor“ vorgesehen.
Für Beamte des Schulaufsichtsdienstes ist in der Verwendungsgruppe S 1 der Amtstitel „Landesschulinspektor“ und in der Verwendungsgruppe S 2 je nach Verwendung der Amtstitel „Schulinspektorin für allgemein bildende Pflichtschulen (Pflichtschulinspektorin) bzw. Schulinspektor für allgemein bildende Pflichtschulen (Pflichtschulinspektor)“ oder „Berufsschulinspektor“ vorgesehen.