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Legende:
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Lehrtätigkeit
§ 184. Wird ein Universitäts(Hochschul)assistentUniversitätsassistent zur Mitwirkung an Lehrveranstaltungen eines Universitäts(Hochschul)professorsUniversitätsprofessors oder eines Universitäts(Hochschul)dozentenUniversitätsdozenten herangezogen, ist er im Vorlesungsverzeichnis namentlich anzuführen.
Lehrtätigkeit
§ 184. Wird ein Universitäts(Hochschul)assistentUniversitätsassistent zur Mitwirkung an Lehrveranstaltungen eines Universitäts(Hochschul)professorsUniversitätsprofessors oder eines Universitäts(Hochschul)dozentenUniversitätsdozenten herangezogen, ist er im Vorlesungsverzeichnis namentlich anzuführen.