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Die §§ 10 bis 12 sind auf Berufsmilitärpersonen mit der Maßgabe anzuwenden, daß Die Paragraphen 10 bis 12 sind auf Berufsmilitärpersonen mit der Maßgabe anzuwenden, daß
Die §§ 10 bis 12 sind auf Berufsmilitärpersonen mit der Maßgabe anzuwenden, daß Die Paragraphen 10 bis 12 sind auf Berufsmilitärpersonen mit der Maßgabe anzuwenden, daß