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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
2. Abschnitt
EXEKUTIVDIENST
Einteilung
§ 142. (1) Der Exekutivdienst umfaßt die Verwendungsgruppen E 1, E 2a, E 2b und E 2c.
(2) Neben der Grundlaufbahn sind
1. | in der Verwendungsgruppe E 1 die Funktionsgruppen 1 bis | |||||||||
2. | in der Verwendungsgruppe E 2a die Funktionsgruppen 1 bis 7 für hervorgehobene Verwendungen vorgesehen. |
2. Abschnitt
EXEKUTIVDIENST
Einteilung
§ 142. (1) Der Exekutivdienst umfaßt die Verwendungsgruppen E 1, E 2a, E 2b und E 2c.
(2) Neben der Grundlaufbahn sind
1. | in der Verwendungsgruppe E 1 die Funktionsgruppen 1 bis | |||||||||
2. | in der Verwendungsgruppe E 2a die Funktionsgruppen 1 bis 7 für hervorgehobene Verwendungen vorgesehen. |