§ 136 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

BESONDERER TEIL

---------------

1. Abschnitt

BEAMTE DER ALLGEMEINEN VERWALTUNG

Amtstitel

---------

§ 136. (1) FürDer Allgemeine Verwaltungsdienst umfaßt die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! ! ! ! !

!Verwendungsgruppen A ! III,IV ! ! Kommissär !

! ! V ! ! Oberkommissär !

! ! VI ! ! Rat !

! ! VII ! ! Oberrat !

! ! VIII ! ! Hofrat; Ministerialrat (auf !

! ! ! ! einer Planstelle der !

! ! ! ! Präsidentschaftskanzlei, des !

! ! ! ! Rechnungshofes, der Volks- !

! ! ! ! anwaltschaft oder eines !

! ! ! ! Bundesministeriums) !

! ! IX ! ! Sektionschef !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! B ! III ! ! Revident !

! ! IV ! ! Oberrevident !

! ! V ! ! Amtssekretär !

! ! VI ! ! Amtsrat !

! ! VII ! ! Amtsdirektor !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! C ! III ! 1 bis 9 ! Kontrollor !

! ! III ! ab 10 ! Oberkontrollor !

! ! IV ! ! Fachinspektor !

! ! V ! ! Fachoberinspektor !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! D ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !

! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !

! ! IV ! ! Oberoffizial !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! E ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !

! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

A 7.

(2) Abweichend vom Abs.In den Verwendungsgruppen A 1 bis A 5 sind neben der Grundlaufbahn folgende Funktionsgruppen für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitelhervorgehobene Verwendungen vorgesehen:

in der Verwendungsgruppe

die Funktionsgruppen

A 1

1 bis 9

A 2

1 bis 8

A 3

1 bis 8

A 4

1 und 2

A 5

1 und 2

------------------------------+--------------------------------------

für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter der Präsident- Kabinettsdirektor

schaftskanzlei

den Leiter der Parlamentsdirek- Parlamentsdirektor

tion

------------------------------+--------------------------------------

für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter der Österreichi- Generaldirektor d. (unter Hin-

schen Nationalbibliothek, zufügung der Bezeichnung der

des Österreichischen Dienststelle)

Staatsarchivs oder der

Österreichischen Staats-

druckerei

den Leiter des Bundesamtes für Präsident d. (unter Hinzufügung

Eich- und Vermessungswesen, der Bezeichnung der Behörde)

des Bundesamtes für Zivil-

luftfahrt, des Bundesdenk-

malamtes, einer Finanzlandes-

direktion, der Finanzprokura-

tur, des Patentamtes, einer

Post- und Telegraphendirek-

tion oder des Österreichi-

schen Statistischen Zentral-

amtes

------------------------------+--------------------------------------

für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter des Österreichischen Gouverneur des Österreichischen

Postsparkassenamtes Postsparkassenamtes

den Leiter der Bundespolizei- Polizeipräsident

direktion Wien

den Beamten der Dienstklasse Parlamentsrat

VIII in der Parlamentsdirek-

tion, wenn er nicht im Biblio-

theks- oder Stenographendienst

verwendet wird

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 01.07.1988 bis 31.12.1994

BESONDERER TEIL

---------------

1. Abschnitt

BEAMTE DER ALLGEMEINEN VERWALTUNG

Amtstitel

---------

§ 136. (1) FürDer Allgemeine Verwaltungsdienst umfaßt die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! ! ! ! !

!Verwendungsgruppen A ! III,IV ! ! Kommissär !

! ! V ! ! Oberkommissär !

! ! VI ! ! Rat !

! ! VII ! ! Oberrat !

! ! VIII ! ! Hofrat; Ministerialrat (auf !

! ! ! ! einer Planstelle der !

! ! ! ! Präsidentschaftskanzlei, des !

! ! ! ! Rechnungshofes, der Volks- !

! ! ! ! anwaltschaft oder eines !

! ! ! ! Bundesministeriums) !

! ! IX ! ! Sektionschef !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! B ! III ! ! Revident !

! ! IV ! ! Oberrevident !

! ! V ! ! Amtssekretär !

! ! VI ! ! Amtsrat !

! ! VII ! ! Amtsdirektor !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! C ! III ! 1 bis 9 ! Kontrollor !

! ! III ! ab 10 ! Oberkontrollor !

! ! IV ! ! Fachinspektor !

! ! V ! ! Fachoberinspektor !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! D ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !

! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !

! ! IV ! ! Oberoffizial !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! E ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !

! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

A 7.

(2) Abweichend vom Abs.In den Verwendungsgruppen A 1 bis A 5 sind neben der Grundlaufbahn folgende Funktionsgruppen für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitelhervorgehobene Verwendungen vorgesehen:

in der Verwendungsgruppe

die Funktionsgruppen

A 1

1 bis 9

A 2

1 bis 8

A 3

1 bis 8

A 4

1 und 2

A 5

1 und 2

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für ! Amtstitel

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den Leiter der Präsident- Kabinettsdirektor

schaftskanzlei

den Leiter der Parlamentsdirek- Parlamentsdirektor

tion

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für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter der Österreichi- Generaldirektor d. (unter Hin-

schen Nationalbibliothek, zufügung der Bezeichnung der

des Österreichischen Dienststelle)

Staatsarchivs oder der

Österreichischen Staats-

druckerei

den Leiter des Bundesamtes für Präsident d. (unter Hinzufügung

Eich- und Vermessungswesen, der Bezeichnung der Behörde)

des Bundesamtes für Zivil-

luftfahrt, des Bundesdenk-

malamtes, einer Finanzlandes-

direktion, der Finanzprokura-

tur, des Patentamtes, einer

Post- und Telegraphendirek-

tion oder des Österreichi-

schen Statistischen Zentral-

amtes

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für ! Amtstitel

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den Leiter des Österreichischen Gouverneur des Österreichischen

Postsparkassenamtes Postsparkassenamtes

den Leiter der Bundespolizei- Polizeipräsident

direktion Wien

den Beamten der Dienstklasse Parlamentsrat

VIII in der Parlamentsdirek-

tion, wenn er nicht im Biblio-

theks- oder Stenographendienst

verwendet wird

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