Art. 6 § 44k BezG

Bezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2018 bis 31.12.9999

Die §§ 11, 13, 16 Abs. 1, 20, 21, 23, 27, 28, 33 bis 40, 41 Abs. 1 bis 4 und 42 bis 45 des Pensionsgesetzes 1965 sind anzuwenden.

Stand vor dem 22.12.2018

In Kraft vom 11.11.2017 bis 22.12.2018

Die §§ 11, 13, 16 Abs. 1, 20, 21, 23, 27, 28, 33 bis 40, 41 Abs. 1 bis 4 und 42 bis 45 des Pensionsgesetzes 1965 sind anzuwenden.

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