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Legende:
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(Anm.: Für Arbeitnehmer gemäß § 19 § 1 Abs. 2 Z 5 aufgehoben durchlit. b darf die Arbeitsverpflichtung jenes Ausmaß nicht übersteigen, das von einer vollwertigen Arbeitskraft unter Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß BGBl. I Nr. 8/1997§ 9 Abs. 1 )bewältigt werden kann.
(Anm.: Für Arbeitnehmer gemäß § 19 § 1 Abs. 2 Z 5 aufgehoben durchlit. b darf die Arbeitsverpflichtung jenes Ausmaß nicht übersteigen, das von einer vollwertigen Arbeitskraft unter Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß BGBl. I Nr. 8/1997§ 9 Abs. 1 )bewältigt werden kann.