§ 11 AusfFG (weggefallen)

Ausfuhrförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 11 AusfFG (weggefallen) seit 01.01.2023 weggefallen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.2027
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut§ 11 AusfFG (weggefallen) seit 01.01.2023 weggefallen.

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