(1)Absatz einsDas Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen sind vom Bevollmächtigten des Bundes (§ 5 Abs. 1) zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gut zu schreiben, das beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist. Der Bevollmächtigte ist ermächtigt, die ihm ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 3 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 189/2013 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 189 aus 2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2§ 18 Abs. 8 und § 26 Abs. 1 in der F... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Forschungszentrum erbringt seine Leistungen gegen Entgelt oder Kostenersatz, sofern in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2Die Höhe der Entgelte oder Kostenersätze insbesondere in Form1.Ziffer einsdes Tarifes für die Leistungen und Inanspruchnahmen des Forschungs... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2023 § 0 gültig von 01.01.2023 bis 22.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18... mehr lesen...