§ 2 PStG Personenstandsdaten

Personenstandsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsPersonenstandsdaten einer Person sind:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten (Daten zum Personenkern);
    2. 2.Ziffer 2besondere Personenstandsdaten sowie
    3. 3.Ziffer 3sonstige Personenstandsdaten.
  2. (12)Absatz eins2Allgemeine Personenstandsdaten einer Person sind:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten (Daten zum Personenkern)Namen;
    2. 2.Ziffer 2besondere Personenstandsdaten sowie
    3. 3.Ziffer 3sonstige Personenstandsdaten.
    4. 2.Ziffer 2Tag und Ort der Geburt;
    5. 3.Ziffer 3Geschlecht;
    6. 4.Ziffer 4Familienstand (ledig, verheiratet, in eingetragener Partnerschaft lebend, geschieden, Ehe aufgehoben, Ehe für nichtig erklärt, aufgelöste eingetragene Partnerschaft, eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt, verwitwet, hinterbliebener eingetragener Partner);
    7. 5.Ziffer 5akademische Grade und Standesbezeichnungen;
    8. 6.Ziffer 6Tag und Ort des Todes;
    9. 7.Ziffer 7Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß §§ 9 ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004);Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß Paragraphen 9, ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,);
    10. 8.Ziffer 8Staatsangehörigkeit.
  3. (23)Absatz 23AllgemeineBesondere Personenstandsdaten zur Geburt sind:
    1. 1.Ziffer einsNamenallgemeine Personenstandsdaten der Eltern;
    2. 2.Ziffer 2TagDatum und Ort der Geburt;Eheschließung der Eltern.
    3. 3.Ziffer 3Geschlecht;
    4. 4.Ziffer 4Familienstand (ledig, verheiratet, in eingetragener Partnerschaft lebend, geschieden, Ehe aufgehoben, Ehe für nichtig erklärt, aufgelöste eingetragene Partnerschaft, eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt, verwitwet, hinterbliebener eingetragener Partner);
    5. 5.Ziffer 5akademische Grade und Standesbezeichnungen;
    6. 6.Ziffer 6Tag und Ort des Todes;
    7. 7.Ziffer 7Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß §§ 9 ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004);Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß Paragraphen 9, ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,);
    8. 8.Ziffer 8Staatsangehörigkeit.
  4. (34)Absatz 34Besondere Personenstandsdaten zur GeburtEheschließung sind:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten der Eltern;
    2. 21.Ziffer 2einsDatum und Ort der Eheschließung der Eltern.;
    3. 2.Ziffer 2Grund und Datum der Auflösung und Nichtigerklärung der Ehe;
    4. 3.Ziffer 3allgemeine Personenstandsdaten des Ehegatten.
  5. (45)Absatz 45Besondere Personenstandsdaten zur EheschließungBegründung einer eingetragenen Partnerschaft sind:
    1. 1.Ziffer einsDatum und Ort der EheschließungBegründung der eingetragenen Partnerschaft;
    2. 2.Ziffer 2Grund und Datum der Auflösung und Nichtigerklärung der Eheeingetragenen Partnerschaft;
    3. 3.Ziffer 3allgemeine Personenstandsdaten des Ehegatteneingetragenen Partners.
  6. (56)Absatz 56Besondere Personenstandsdaten zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaftbei einem Sterbefall sind:
    1. 1.Ziffer einsDatum und Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft;
    2. 2.Ziffer 2Grund und Datum der Auflösung und Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
    3. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten des Ehegatten;
    4. 2.Ziffer 2allgemeine Personenstandsdaten des eingetragenen Partners;
    5. 3.Ziffer 3allgemeine Personenstandsdaten der Kinder des eingetragenen PartnersVerstorbenen, sofern diese bekannt sind.
  7. (67)Absatz 67Sonstige Personenstandsdaten sind alle Informationen, die von einer Personenstandsbehörde für eine ordnungsgemäße Vollziehung benötigt werden.

Stand vor dem 31.03.2017

In Kraft vom 01.11.2013 bis 31.03.2017
  1. (1)Absatz einsPersonenstandsdaten einer Person sind:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten (Daten zum Personenkern);
    2. 2.Ziffer 2besondere Personenstandsdaten sowie
    3. 3.Ziffer 3sonstige Personenstandsdaten.
  2. (12)Absatz eins2Allgemeine Personenstandsdaten einer Person sind:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten (Daten zum Personenkern)Namen;
    2. 2.Ziffer 2besondere Personenstandsdaten sowie
    3. 3.Ziffer 3sonstige Personenstandsdaten.
    4. 2.Ziffer 2Tag und Ort der Geburt;
    5. 3.Ziffer 3Geschlecht;
    6. 4.Ziffer 4Familienstand (ledig, verheiratet, in eingetragener Partnerschaft lebend, geschieden, Ehe aufgehoben, Ehe für nichtig erklärt, aufgelöste eingetragene Partnerschaft, eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt, verwitwet, hinterbliebener eingetragener Partner);
    7. 5.Ziffer 5akademische Grade und Standesbezeichnungen;
    8. 6.Ziffer 6Tag und Ort des Todes;
    9. 7.Ziffer 7Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß §§ 9 ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004);Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß Paragraphen 9, ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,);
    10. 8.Ziffer 8Staatsangehörigkeit.
  3. (23)Absatz 23AllgemeineBesondere Personenstandsdaten zur Geburt sind:
    1. 1.Ziffer einsNamenallgemeine Personenstandsdaten der Eltern;
    2. 2.Ziffer 2TagDatum und Ort der Geburt;Eheschließung der Eltern.
    3. 3.Ziffer 3Geschlecht;
    4. 4.Ziffer 4Familienstand (ledig, verheiratet, in eingetragener Partnerschaft lebend, geschieden, Ehe aufgehoben, Ehe für nichtig erklärt, aufgelöste eingetragene Partnerschaft, eingetragene Partnerschaft für nichtig erklärt, verwitwet, hinterbliebener eingetragener Partner);
    5. 5.Ziffer 5akademische Grade und Standesbezeichnungen;
    6. 6.Ziffer 6Tag und Ort des Todes;
    7. 7.Ziffer 7Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß §§ 9 ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004);Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK-ZP gemäß Paragraphen 9, ff des E-Government-Gesetzes – E-GovG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,);
    8. 8.Ziffer 8Staatsangehörigkeit.
  4. (34)Absatz 34Besondere Personenstandsdaten zur GeburtEheschließung sind:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten der Eltern;
    2. 21.Ziffer 2einsDatum und Ort der Eheschließung der Eltern.;
    3. 2.Ziffer 2Grund und Datum der Auflösung und Nichtigerklärung der Ehe;
    4. 3.Ziffer 3allgemeine Personenstandsdaten des Ehegatten.
  5. (45)Absatz 45Besondere Personenstandsdaten zur EheschließungBegründung einer eingetragenen Partnerschaft sind:
    1. 1.Ziffer einsDatum und Ort der EheschließungBegründung der eingetragenen Partnerschaft;
    2. 2.Ziffer 2Grund und Datum der Auflösung und Nichtigerklärung der Eheeingetragenen Partnerschaft;
    3. 3.Ziffer 3allgemeine Personenstandsdaten des Ehegatteneingetragenen Partners.
  6. (56)Absatz 56Besondere Personenstandsdaten zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaftbei einem Sterbefall sind:
    1. 1.Ziffer einsDatum und Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft;
    2. 2.Ziffer 2Grund und Datum der Auflösung und Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
    3. 1.Ziffer einsallgemeine Personenstandsdaten des Ehegatten;
    4. 2.Ziffer 2allgemeine Personenstandsdaten des eingetragenen Partners;
    5. 3.Ziffer 3allgemeine Personenstandsdaten der Kinder des eingetragenen PartnersVerstorbenen, sofern diese bekannt sind.
  7. (67)Absatz 67Sonstige Personenstandsdaten sind alle Informationen, die von einer Personenstandsbehörde für eine ordnungsgemäße Vollziehung benötigt werden.

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