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Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 § 8 PPG 2004der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut seit 30.06.2020 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 5, der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 § 8 PPG 2004der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut seit 30.06.2020 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 5, der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.