§ 8 PPG 2004 (weggefallen)

Produktpirateriegesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Paragraph 8,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 § 8 PPG 2004der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut seit 30.06.2020 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 5, der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.07.2004 bis 30.06.2020
Paragraph 8,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 § 8 PPG 2004der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut seit 30.06.2020 weggefallen. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 5, der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.

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