§ 11 EKEG GIRÄG 2003 Kommanditgesellschaft

Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Ein Kredit, den ein Kommanditist einer Personengesellschaft, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, der Komplementärgesellschaft gewährt, steht einem der Personengesellschaft gewährten Kredit gleich.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Ein Kredit, den ein Kommanditist einer Personengesellschaft, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, der Komplementärgesellschaft gewährt, steht einem der Personengesellschaft gewährten Kredit gleich.

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