§ 1 EKEG GIRÄG 2003 Grundtatbestand

Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend.

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