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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In der Wohnung einerExekutionshandlungen gegen Personen, die Exterritorialität in Österreich genießenden Personaufgrund des Völkerrechts Immunität genießen, sowie auf Exekutionsobjekte und in Räumlichkeiten solcher Personen dürfen Vollstreckungshandlungen nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Europa, Integrationeuropäische und Äußeresinternationale Angelegenheiten vorgenommen werden.
In der Wohnung einerExekutionshandlungen gegen Personen, die Exterritorialität in Österreich genießenden Personaufgrund des Völkerrechts Immunität genießen, sowie auf Exekutionsobjekte und in Räumlichkeiten solcher Personen dürfen Vollstreckungshandlungen nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Europa, Integrationeuropäische und Äußeresinternationale Angelegenheiten vorgenommen werden.