§ 4 BPräsWG

Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2022 bis 31.12.9999

Wahlberechtigt sind alle Männer und FrauenPersonen, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

Stand vor dem 19.07.2022

In Kraft vom 01.01.2004 bis 19.07.2022

Wahlberechtigt sind alle Männer und FrauenPersonen, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.

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