§ 1 BLRG Ziel des Gesetzes

Bundesluftreinhaltegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2002 bis 31.12.9999

Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches

1.

den dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen,

2.

den Schutz des Lebens von Tieren und Pflanzen und

3.

den Schutz von Sachen in ihren für den Menschen wertvollen Eigenschaften

soweit wie möglich sicherstellt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2002 bis 31.12.9999

Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches

1.

den dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen,

2.

den Schutz des Lebens von Tieren und Pflanzen und

3.

den Schutz von Sachen in ihren für den Menschen wertvollen Eigenschaften

soweit wie möglich sicherstellt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten