Art. 148j B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2024 bis 31.12.9999
Nähere Bestimmungen zur Ausführung dieses Hauptstückes sind bundesgesetzlich zu treffen.

Stand vor dem 14.07.2024

In Kraft vom 01.01.2004 bis 14.07.2024
Nähere Bestimmungen zur Ausführung dieses Hauptstückes sind bundesgesetzlich zu treffen.

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