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§ 560a. § 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 895/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 411/1996, Art. I Z 191) - 1. August 1996.
§ 560a. § 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 895/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 411/1996, Art. I Z 191) - 1. August 1996.