§ 560a ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 560a. § 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 895/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 411/1996, Art. I Z 191) - 1. August 1996.

(BGBl. Nr. 895/1995, Art. II Z 2) - 30.12.1995.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 01.08.1996 bis 31.07.1998

§ 560a. § 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 895/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. (BGBl. Nr. 411/1996, Art. I Z 191) - 1. August 1996.

(BGBl. Nr. 895/1995, Art. II Z 2) - 30.12.1995.

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