§ 560a ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999
§ 560a.Paragraph 560 a,

§ 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 895/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. Paragraph 111, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1995, tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 01.08.1996 bis 31.07.1998
§ 560a.Paragraph 560 a,

§ 111 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 895/1995 tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft. Paragraph 111, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1995, tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

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