§ 549 ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 549. § 5 Abs. 2 zweiter Satz dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(BGBl. Nr. 833/1992, Art. IV Z 2) - 30.12.1992.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 30.12.1992 bis 31.07.1998

§ 549. § 5 Abs. 2 zweiter Satz dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 833/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(BGBl. Nr. 833/1992, Art. IV Z 2) - 30.12.1992.

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