§ 429 ASVG Landesstellenausschüsse

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in der Kontrollversammlungjedem Landesstellenausschuss beträgt:

1.

bei der Allgemeinen UnfallversicherungsanstaltÖsterreichischen Gesundheitskasse

610;

2.

bei der PensionsversicherungsanstaltAllgemeinen Unfallversicherungsanstalt

126;

3.

bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und BergbauPensionsversicherungsanstalt

9;6.

4. bei den Gebietskrankenkassen je 10;
5. bei den Betriebskrankenkassen je 5.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2019

Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in der Kontrollversammlungjedem Landesstellenausschuss beträgt:

1.

bei der Allgemeinen UnfallversicherungsanstaltÖsterreichischen Gesundheitskasse

610;

2.

bei der PensionsversicherungsanstaltAllgemeinen Unfallversicherungsanstalt

126;

3.

bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und BergbauPensionsversicherungsanstalt

9;6.

4. bei den Gebietskrankenkassen je 10;
5. bei den Betriebskrankenkassen je 5.

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