Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 281a. Der Umstand, daßdass ein unzuständiges Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der Gerichtshof zweiter Instanz, der die Versetzung in den Anklagestand ausgesprochenAnklageschrift festgestellt hat (§§ 214 § 215und 218), nicht zuständig war, kann durch einemit einer gegen das Endurteil gerichteteUrteil gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden.
§ 281a. Der Umstand, daßdass ein unzuständiges Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der Gerichtshof zweiter Instanz, der die Versetzung in den Anklagestand ausgesprochenAnklageschrift festgestellt hat (§§ 214 § 215und 218), nicht zuständig war, kann durch einemit einer gegen das Endurteil gerichteteUrteil gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden.