§ 19 StPO Allgemeines

Strafprozeßordnung 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsAls Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig:
    1. 1.Ziffer einsdie Staatsanwaltschaften am Sitz der Landesgerichte,
    2. 2.Ziffer 2die Oberstaatsanwaltschaften am Sitz der Oberlandesgerichte
    3. 3.Ziffer 3die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft-KStA – WKStA).
  2. (2)Absatz 2Die Staatsanwaltschaften üben ihre Tätigkeit als Organe der Rechtspflege durch Staatsanwälte aus.
  3. (3)Absatz 3Soweit dieses Gesetz im Einzelnen nichts anderes bestimmt, richten sich Organisation und Aufgaben der Staatsanwaltschaften nach den Vorschriften des Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG), BGBl. Nr. 164/1986.Soweit dieses Gesetz im Einzelnen nichts anderes bestimmt, richten sich Organisation und Aufgaben der Staatsanwaltschaften nach den Vorschriften des Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG), Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1986,.

Stand vor dem 31.08.2011

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.08.2011
  1. (1)Absatz einsAls Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig:
    1. 1.Ziffer einsdie Staatsanwaltschaften am Sitz der Landesgerichte,
    2. 2.Ziffer 2die Oberstaatsanwaltschaften am Sitz der Oberlandesgerichte
    3. 3.Ziffer 3die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft-KStA – WKStA).
  2. (2)Absatz 2Die Staatsanwaltschaften üben ihre Tätigkeit als Organe der Rechtspflege durch Staatsanwälte aus.
  3. (3)Absatz 3Soweit dieses Gesetz im Einzelnen nichts anderes bestimmt, richten sich Organisation und Aufgaben der Staatsanwaltschaften nach den Vorschriften des Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG), BGBl. Nr. 164/1986.Soweit dieses Gesetz im Einzelnen nichts anderes bestimmt, richten sich Organisation und Aufgaben der Staatsanwaltschaften nach den Vorschriften des Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG), Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1986,.

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