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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Präsident ordnet die Verhandlung an. Die Verhandlung ist an der Amtstafel und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes vorher kundzumachen. Darüber hinaus kann sie im Internet auf der Website www.vfgh.gv.at bekannt gemacht werden.
Der Präsident ordnet die Verhandlung an. Die Verhandlung ist an der Amtstafel und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes vorher kundzumachen. Darüber hinaus kann sie im Internet auf der Website www.vfgh.gv.at bekannt gemacht werden.