Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Schriftsätze, die den Anforderungen der §§ 15, 17, 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57a Abs. 3 57a Abs. 3 und 4, § 62 Abs. 3 62 Abs. 2 letzter Satz und § 62a Abs. 3 62a Abs. 3 und 4 oder anderen durch dieses Gesetz aufgestellten Formerfordernissen nicht entsprechen, sind, sofern die Mängel voraussichtlich zu beheben sind, vom Referenten dem Einbringer zur Verbesserung innerhalb einer Frist zurückzustellen.
Schriftsätze, die den Anforderungen der §§ 15, 17, 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57a Abs. 3 57a Abs. 3 und 4, § 62 Abs. 3 62 Abs. 2 letzter Satz und § 62a Abs. 3 62a Abs. 3 und 4 oder anderen durch dieses Gesetz aufgestellten Formerfordernissen nicht entsprechen, sind, sofern die Mängel voraussichtlich zu beheben sind, vom Referenten dem Einbringer zur Verbesserung innerhalb einer Frist zurückzustellen.