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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Es sind anzuwenden:
1. | § 119 Abs. 1 Einleitung und Z 1 auf die Wachebeamtinnen und Wachebeamten der Verwendungsgruppen W 1 und W 2, | |||||||||
2. | § 121 und § 122 auf Wachebeamtinnen und Wachebeamte aller Verwendungsgruppen. |
Es sind anzuwenden:
1. | § 119 Abs. 1 Einleitung und Z 1 auf die Wachebeamtinnen und Wachebeamten der Verwendungsgruppen W 1 und W 2, | |||||||||
2. | § 121 und § 122 auf Wachebeamtinnen und Wachebeamte aller Verwendungsgruppen. |