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Legende:
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(Anm. : Abs. 1a aufgehoben durch Z 59, BGBl. I Nr. 35/2023)Anmerkung : Absatz eins a, aufgehoben durch Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2023,)
(Anm. : Abs. 5 aufgehoben durch Z 59, BGBl. I Nr. 19/2019)Anmerkung : Absatz 5, aufgehoben durch Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2019,)
(Anm. : Abs. 6 aufgehoben durch Art I Z 88 BG, BGBl. Nr. 375/1988)Anmerkung : Absatz 6, aufgehoben durch Art römisch eins Ziffer 88, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 375 aus 1988,)
(Anm. : Abs. 1a aufgehoben durch Z 59, BGBl. I Nr. 35/2023)Anmerkung : Absatz eins a, aufgehoben durch Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2023,)
(Anm. : Abs. 5 aufgehoben durch Z 59, BGBl. I Nr. 19/2019)Anmerkung : Absatz 5, aufgehoben durch Ziffer 59,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2019,)
(Anm. : Abs. 6 aufgehoben durch Art I Z 88 BG, BGBl. Nr. 375/1988)Anmerkung : Absatz 6, aufgehoben durch Art römisch eins Ziffer 88, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 375 aus 1988,)