§ 28 SchPflG

Schulpflichtgesetz 1985

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2017 bis 31.12.9999

Zwischenstaatliche Vereinbarungen sowie Verordnungen gemäß § 12 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 768/1996 behalten ihre Gültigkeit. Verordnungen gemäß der genannten Bestimmung verlieren mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.

Stand vor dem 31.08.2017

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.08.2017

Zwischenstaatliche Vereinbarungen sowie Verordnungen gemäß § 12 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 768/1996 behalten ihre Gültigkeit. Verordnungen gemäß der genannten Bestimmung verlieren mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.

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