§ 128 SchOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999
Pädagogische Institute des Bundes

§ 128 SchOG (weggefallen) seit 01.10.2007 weggefallen. Die vom Bund erhaltenen Pädagogischen Institute haben die Bezeichnung „Pädagogische Institute des Bundes'' unter Anführung des Bundeslandes, in dem sie errichtet sind, zu führen.

Stand vor dem 30.09.2007

In Kraft vom 01.09.1983 bis 30.09.2007
Pädagogische Institute des Bundes

§ 128 SchOG (weggefallen) seit 01.10.2007 weggefallen. Die vom Bund erhaltenen Pädagogischen Institute haben die Bezeichnung „Pädagogische Institute des Bundes'' unter Anführung des Bundeslandes, in dem sie errichtet sind, zu führen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten