§ 115 SchOG (weggefallen)

Schulorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999
§ 115 SchOG. Lehrer

(1weggefallen) Für jede Berufspädagogische Akademie sind ein Direktor sowie die erforderliche Zahl an Abteilungsleitern und Akademielehrern zu bestellenseit 01.10.2007 weggefallen. Für die Bestellung von Lehrbeauftragten sind die Bestimmungen des § 123 Abs. 2 anzuwenden.

(2) Die Bestimmung des § 42 Abs. 3 findet Anwendung.

Stand vor dem 30.09.2007

In Kraft vom 01.09.1999 bis 30.09.2007
§ 115 SchOG. Lehrer

(1weggefallen) Für jede Berufspädagogische Akademie sind ein Direktor sowie die erforderliche Zahl an Abteilungsleitern und Akademielehrern zu bestellenseit 01.10.2007 weggefallen. Für die Bestellung von Lehrbeauftragten sind die Bestimmungen des § 123 Abs. 2 anzuwenden.

(2) Die Bestimmung des § 42 Abs. 3 findet Anwendung.

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