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1.Ziffer eins § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1a, § 10 Abs. 1a, § 11 Abs. 2, § 11a Abs. 1, § 12 Abs. 2, 3, 5, 6, 8, 9 und 10 sowie § 20a rückwirkend mit 1. September 2022,Paragraph 4, Absatz 4,, Paragraph 9, Absatz eins a,, Paragraph 10, Absatz eins a,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 11 a, Absatz eins,, Paragraph 12, Absatz 2,, 3, 5, 6, 8, 9 und 10 sowie Paragraph 20 a, rückwirkend mit 1. September 2022,
2.Ziffer 2 § 12 Abs. 4 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.Paragraph 12, Absatz 4, mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
1.Ziffer eins § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1a, § 10 Abs. 1a, § 11 Abs. 2, § 11a Abs. 1, § 12 Abs. 2, 3, 5, 6, 8, 9 und 10 sowie § 20a rückwirkend mit 1. September 2022,Paragraph 4, Absatz 4,, Paragraph 9, Absatz eins a,, Paragraph 10, Absatz eins a,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 11 a, Absatz eins,, Paragraph 12, Absatz 2,, 3, 5, 6, 8, 9 und 10 sowie Paragraph 20 a, rückwirkend mit 1. September 2022,
2.Ziffer 2 § 12 Abs. 4 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.Paragraph 12, Absatz 4, mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.