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Erfordernisse eines Anhebungsbegehrens
§ 46b. In allen Fällen, in denen der Vermieter nach §§ 46 und 46a
die Anhebung des Hauptmietzinses verlangen darf, hat der Vermieter sein Anhebungsbegehren dem Hauptmieter spätestens einen Monat vor dem Zinstermin, zu dem er die Entrichtung des angehobenen Mietzinses fordert, schriftlich bekanntzugeben; im Fall einer schrittweisen Anhebung nach § 46a Abs. 2 bis 4 (Anm.: richtig: 5) bewirkt ein verspätetes Anhebungsbegehren aber nicht den Verlust des Anhebungsrechts für das gesamte Kalenderjahr. Die schriftliche Aufforderung hat die Höhe des angehobenen Hauptmietzinses und die Nutzfläche des Mietgegenstands sowie gegebenenfalls die der Anhebung für das jeweilige Jahr zugrunde liegende Berechnung zu enthalten. Ergeben sich beiBei der Berechnung des angehobenen Hauptmietzinses Beträge von unter 10 Groschen, so sind Beträge, die 5 Groscheneinen halben Cent nicht übersteigen, auf dieden nächstniedrigeren 10 Groschenganzen Cent abzurunden und Beträge, die 5 Groscheneinen halben Cent übersteigen, auf dieden nächsthöheren 10 Groschenganzen Cent aufzurunden.
Erfordernisse eines Anhebungsbegehrens
§ 46b. In allen Fällen, in denen der Vermieter nach §§ 46 und 46a
die Anhebung des Hauptmietzinses verlangen darf, hat der Vermieter sein Anhebungsbegehren dem Hauptmieter spätestens einen Monat vor dem Zinstermin, zu dem er die Entrichtung des angehobenen Mietzinses fordert, schriftlich bekanntzugeben; im Fall einer schrittweisen Anhebung nach § 46a Abs. 2 bis 4 (Anm.: richtig: 5) bewirkt ein verspätetes Anhebungsbegehren aber nicht den Verlust des Anhebungsrechts für das gesamte Kalenderjahr. Die schriftliche Aufforderung hat die Höhe des angehobenen Hauptmietzinses und die Nutzfläche des Mietgegenstands sowie gegebenenfalls die der Anhebung für das jeweilige Jahr zugrunde liegende Berechnung zu enthalten. Ergeben sich beiBei der Berechnung des angehobenen Hauptmietzinses Beträge von unter 10 Groschen, so sind Beträge, die 5 Groscheneinen halben Cent nicht übersteigen, auf dieden nächstniedrigeren 10 Groschenganzen Cent abzurunden und Beträge, die 5 Groscheneinen halben Cent übersteigen, auf dieden nächsthöheren 10 Groschenganzen Cent aufzurunden.