§ 14a HbG

Hausbesorgergesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2010 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen des § 2 Abs. 3, 5 zweiter Satz und 7, der §§ 3, 4, 5, 6 und 7 sowie des Abschnittes 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), BGBl. Nr. 399/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 44/2000 sind anzuwenden.

Stand vor dem 30.12.2010

In Kraft vom 01.07.2000 bis 30.12.2010

Die Bestimmungen des § 2 Abs. 3, 5 zweiter Satz und 7, der §§ 3, 4, 5, 6 und 7 sowie des Abschnittes 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), BGBl. Nr. 399/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 44/2000 sind anzuwenden.

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