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Dieses Bundesgesetz regelt
1. | die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich; | |||||||||
2. | in welchen Fällen eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz mit einer | |||||||||
3. |
| |||||||||
4. | die besonderen Verfahrensbestimmungen zur Erlangung einer Entscheidung gemäß Z 1 bis 3. |
Dieses Bundesgesetz regelt
1. | die Zuerkennung und die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten an Fremde in Österreich; | |||||||||
2. | in welchen Fällen eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz mit einer | |||||||||
3. |
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4. | die besonderen Verfahrensbestimmungen zur Erlangung einer Entscheidung gemäß Z 1 bis 3. |