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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Meldebehörden und Abfrageberechtigte haben dem BetreiberBundesminister für Inneres zumindest einen VerantwortlichenZuständigen für die Datensicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Datenverarbeitung für das ZMR zu benennen.
(2) Als VerantwortlicherZuständige können auch DienstleisterAuftragsverarbeiter in Anspruch genommen und benannt werden.
(1) Meldebehörden und Abfrageberechtigte haben dem BetreiberBundesminister für Inneres zumindest einen VerantwortlichenZuständigen für die Datensicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Datenverarbeitung für das ZMR zu benennen.
(2) Als VerantwortlicherZuständige können auch DienstleisterAuftragsverarbeiter in Anspruch genommen und benannt werden.