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(1) Der Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre kann insbesondere durch folgende Mittel gesichert werden:
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(2) EineWenn eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt (§§ 382b, 382c) beantragt wurde und der Antragsgegner gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes aus Anlass eines Betretungs- und Annäherungsverbots nach Abs. 1 kann längstens§ 38a SPG eine Abgabestelle bekanntgegeben hat, so gilt diese als Abgabestelle für ein Jahr angeordnet werden; § 382b Abs. 2 zweiter Satz ist anzuwenden. Gleiches gilt fürdas gerichtliche Verfahren über eine Verlängerungeinstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt. Hat der einstweiligenAntragsgegner eine solche Bekanntgabe trotz Hinweises auf die Rechtsfolgen unterlassen, so können die Zustellungen im Verfahren über die einstweilige Verfügung nach Zuwiderhandeln durch den Antragsgegner.
Hinterlegung so lange ohne vorausgehenden Zustellversuch vorgenommen werden (3§§ 8 und 23 Zustellgesetz) Das, bis dem Gericht kann mit dem Vollzug von einstweiligen Verfügungen nach Abs. 1 Z 1, 3 und 8 die Sicherheitsbehörden betrauen. § 382c Abs. 3 und § 382d Abs. 4 sind sinngemäß anzuwenden. Im Übrigen sind einstweilige Verfügungen nach Abs. 1 nach den Bestimmungen des Dritten Abschnitts im Ersten Teil zu vollzieheneine Abgabestelle bekanntgegeben wird.
(1) Der Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre kann insbesondere durch folgende Mittel gesichert werden:
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(2) EineWenn eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt (§§ 382b, 382c) beantragt wurde und der Antragsgegner gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes aus Anlass eines Betretungs- und Annäherungsverbots nach Abs. 1 kann längstens§ 38a SPG eine Abgabestelle bekanntgegeben hat, so gilt diese als Abgabestelle für ein Jahr angeordnet werden; § 382b Abs. 2 zweiter Satz ist anzuwenden. Gleiches gilt fürdas gerichtliche Verfahren über eine Verlängerungeinstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt. Hat der einstweiligenAntragsgegner eine solche Bekanntgabe trotz Hinweises auf die Rechtsfolgen unterlassen, so können die Zustellungen im Verfahren über die einstweilige Verfügung nach Zuwiderhandeln durch den Antragsgegner.
Hinterlegung so lange ohne vorausgehenden Zustellversuch vorgenommen werden (3§§ 8 und 23 Zustellgesetz) Das, bis dem Gericht kann mit dem Vollzug von einstweiligen Verfügungen nach Abs. 1 Z 1, 3 und 8 die Sicherheitsbehörden betrauen. § 382c Abs. 3 und § 382d Abs. 4 sind sinngemäß anzuwenden. Im Übrigen sind einstweilige Verfügungen nach Abs. 1 nach den Bestimmungen des Dritten Abschnitts im Ersten Teil zu vollzieheneine Abgabestelle bekanntgegeben wird.