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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Zufolge erhobenen Widerspruches ist über die Statthaftigkeit und Angemessenheit der bewilligten Verfügung mündlich zu verhandeln und durch Beschluss zu entscheiden.
(2) Das Gericht kann die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung der getroffenen Verfügung von der Leistung einer von ihm nach freiem Ermessen zu bestimmenden Sicherheit abhängig machen.
(1) Zufolge erhobenen Widerspruches ist über die Statthaftigkeit und Angemessenheit der bewilligten Verfügung mündlich zu verhandeln und durch Beschluss zu entscheiden.
(2) Das Gericht kann die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung der getroffenen Verfügung von der Leistung einer von ihm nach freiem Ermessen zu bestimmenden Sicherheit abhängig machen.