Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Exekutionshandlungen zur Sicherung von Geldforderungen sind auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das Widerspruch nach den §§ 397a, 398, 442a ZPO erhoben worden ist, auch dann zu bewilligen, wenn das Versäumungsurteil zwar infolge des Widerspruchs aufgehoben, aber die Geldforderung dem Gläubiger noch nicht aberkannt oder deren Erlöschung noch nicht festgestellt worden ist.
Exekutionshandlungen zur Sicherung von Geldforderungen sind auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das Widerspruch nach den §§ 397a, 398, 442a ZPO erhoben worden ist, auch dann zu bewilligen, wenn das Versäumungsurteil zwar infolge des Widerspruchs aufgehoben, aber die Geldforderung dem Gläubiger noch nicht aberkannt oder deren Erlöschung noch nicht festgestellt worden ist.