Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Vorschuß für Transportkosten
§ 274a. (1) Das Vollstreckungsorgan hat den betreibenden Gläubiger zum Erlag eines Kostenvorschusses für die Überstellung, die Verkaufsverwahrung und die Einschaltung eines Versteigerers aufzufordern. Befinden sich die Sachen im Sprengel des Gerichts, beiin dem die AuktionshalleGerichtssprengel, in welchem sie versteigert werden oder das Versteigerungshaus eingerichtet istfür eine Versteigerung im Internet verwahrt werden sollen, oder liegen die Auktionshalle oder das Versteigerungshaussollen sie zwar in einem anderen Sprengel, aber imin dem selben Ort wie, an dem das Gericht liegt, versteigert oder für eine Versteigerung im Internet verwahrt werden, so kann ein Kostenvorschuß jedochKostenvorschuss für den Transport nur dann verlangt werden, wenn mit der Einbringung der Kosten nicht gerechnet werden kann.
(2) Der betreibende Gläubiger kann auch die zur Überstellung erforderlichen Transportmittel und Arbeitskräfte bereitstellen. Dies hat er rechtzeitig dem Vollstreckungsorgan bekanntzugeben.
Vorschuß für Transportkosten
§ 274a. (1) Das Vollstreckungsorgan hat den betreibenden Gläubiger zum Erlag eines Kostenvorschusses für die Überstellung, die Verkaufsverwahrung und die Einschaltung eines Versteigerers aufzufordern. Befinden sich die Sachen im Sprengel des Gerichts, beiin dem die AuktionshalleGerichtssprengel, in welchem sie versteigert werden oder das Versteigerungshaus eingerichtet istfür eine Versteigerung im Internet verwahrt werden sollen, oder liegen die Auktionshalle oder das Versteigerungshaussollen sie zwar in einem anderen Sprengel, aber imin dem selben Ort wie, an dem das Gericht liegt, versteigert oder für eine Versteigerung im Internet verwahrt werden, so kann ein Kostenvorschuß jedochKostenvorschuss für den Transport nur dann verlangt werden, wenn mit der Einbringung der Kosten nicht gerechnet werden kann.
(2) Der betreibende Gläubiger kann auch die zur Überstellung erforderlichen Transportmittel und Arbeitskräfte bereitstellen. Dies hat er rechtzeitig dem Vollstreckungsorgan bekanntzugeben.