§ 252b EO Vollzugsversuche

Exekutionsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999

Kann beim Vollzugsversuch der Vollzugsort nicht betreten werden und ist nicht auszuschließen, daßdass sich dort der Verpflichtete oder Vermögensteile, auf die Exekution geführt werden soll, befinden, so sind zwei weitere Versuche durchzuführen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2004 bis 30.06.2021

Kann beim Vollzugsversuch der Vollzugsort nicht betreten werden und ist nicht auszuschließen, daßdass sich dort der Verpflichtete oder Vermögensteile, auf die Exekution geführt werden soll, befinden, so sind zwei weitere Versuche durchzuführen.

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