Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Soweit das Gesetz nicht unterscheidetnichts anderes bestimmt, sind dessendie Bestimmungen über die VersteigerungZwangsversteigerung von Liegenschaften auch auf die Versteigerung von einzelnen Liegenschaftsantheilen zu bezieheneinzelne Liegenschaftsanteile, auf welche Execution geführt wird.
(2) Wird auf eine Liegenschaft Exekution geführt, die in ein öffentliches Buch nicht eingetragen ist, so gelten hiefür die Bestimmungen über Superädifikate sinngemäßund Baurechte anzuwenden.
(1) Soweit das Gesetz nicht unterscheidetnichts anderes bestimmt, sind dessendie Bestimmungen über die VersteigerungZwangsversteigerung von Liegenschaften auch auf die Versteigerung von einzelnen Liegenschaftsantheilen zu bezieheneinzelne Liegenschaftsanteile, auf welche Execution geführt wird.
(2) Wird auf eine Liegenschaft Exekution geführt, die in ein öffentliches Buch nicht eingetragen ist, so gelten hiefür die Bestimmungen über Superädifikate sinngemäßund Baurechte anzuwenden.