§ 84b EO (weggefallen)

Exekutionsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2017 bis 31.12.9999
§ 84b EO seit 01.01.2017 weggefallen.Paragraph 84 b,

Nach Eintritt der Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung ist der ausländische Exekutionstitel wie ein inländischer zu behandeln. Ihm kommt aber nie mehr Wirkung als im Ursprungsstaat zu.

Stand vor dem 01.01.2017

In Kraft vom 01.10.1995 bis 01.01.2017
§ 84b EO seit 01.01.2017 weggefallen.Paragraph 84 b,

Nach Eintritt der Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung ist der ausländische Exekutionstitel wie ein inländischer zu behandeln. Ihm kommt aber nie mehr Wirkung als im Ursprungsstaat zu.

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