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Auf Grund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe-Familienstand oder Familienstandden Umstand, ob jemand Kinder hat darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden
1. |
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2. | bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer/innen/- oder Arbeitgeber/innen/organisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen, | |||||||||
3. | bei |
Auf Grund des Geschlechtes, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe-Familienstand oder Familienstandden Umstand, ob jemand Kinder hat darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden
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2. | bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer/innen/- oder Arbeitgeber/innen/organisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen, | |||||||||
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