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(2) § 28 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2012 tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft.
(3) § 19 Abs. 2 tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
(4) § 27 Abs. 2 und § 28 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) § 28 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2012 tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft.
(3) § 19 Abs. 2 tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
(4) § 27 Abs. 2 und § 28 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.