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4)Ziffer 4 Im Übrigen treffen den Personalkreditvermittler die Informationspflichten gemäß § 136a Abs. 1a Gewerbeordnung 1994.Im Übrigen treffen den Personalkreditvermittler die Informationspflichten gemäß Paragraph 136 a, Absatz eins a, Gewerbeordnung 1994.
4)Ziffer 4 Im Übrigen treffen den Personalkreditvermittler die Informationspflichten gemäß § 136a Abs. 1a Gewerbeordnung 1994.Im Übrigen treffen den Personalkreditvermittler die Informationspflichten gemäß Paragraph 136 a, Absatz eins a, Gewerbeordnung 1994.