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Legende:
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Bleiben Verwarnungen und Verweise fruchtlos oder kommen Vernachlässigungen oder Übertretungen der Dienstpflichten vor, die mit Rücksicht auf die Sicherheit des Dienstes oder wegen der Größe des Verschuldens sich als Dienstvergehen darstellen, so kann gegen nicht richterliche Beamte und Diener auf Verhängung einer Disciplinarstrafe erkannt werden. Disciplinarstrafen sind:
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Bleiben Verwarnungen und Verweise fruchtlos oder kommen Vernachlässigungen oder Übertretungen der Dienstpflichten vor, die mit Rücksicht auf die Sicherheit des Dienstes oder wegen der Größe des Verschuldens sich als Dienstvergehen darstellen, so kann gegen nicht richterliche Beamte und Diener auf Verhängung einer Disciplinarstrafe erkannt werden. Disciplinarstrafen sind:
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