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die Bezirksrichter (Vorsteher der Bezirksgerichte) und die bei den Bezirksgerichten angestellten Einzelrichter (§. 5 der Jurisdictionsnorm und §. 25 des gegenwärtigen Gesetzes).die Bezirksrichter (Vorsteher der Bezirksgerichte) und die bei den Bezirksgerichten angestellten Einzelrichter (Paragraph 5, der Jurisdictionsnorm und Paragraph 25, des gegenwärtigen Gesetzes).
die Bezirksrichter (Vorsteher der Bezirksgerichte) und die bei den Bezirksgerichten angestellten Einzelrichter (§. 5 der Jurisdictionsnorm und §. 25 des gegenwärtigen Gesetzes).die Bezirksrichter (Vorsteher der Bezirksgerichte) und die bei den Bezirksgerichten angestellten Einzelrichter (Paragraph 5, der Jurisdictionsnorm und Paragraph 25, des gegenwärtigen Gesetzes).